Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragssprache ist Deutsch!
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge welche über diese Online-Plattform geschlossen werden zwischen Benno Hermann, hermann electronic Versandhandel, Kapellenstrasse 5, 79780 Stühlingen-Eberfingen, Deutschland (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem Kunden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
1. Lieferbedingungen:Der Versand erfolgt im Normalfall per DPD oder DHL(Post)-Paket. Die Versandkosten werden im Warenkorb angezeigt. Bei Lieferungen ins Ausland gelten gesonderte Lieferbedingungen. Die Versandkosten werden für den jeweiligen Auftrag gesondert berechnet und dem Kunden im Warenkorb sowie per E-Mail oder Fax mit der Bestellbestätigung nochmals mitgeteilt.
2. Widerrufsrecht:Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, - an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden; - an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden; - an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird; Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Benno Hermann, hermannelectronic, Kapellenstrasse 5, 79780 Stühlingen-Eberfingen, E-Mail-Adresse: versand@hermannelectronic.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen - zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; - zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; - zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; - zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen - zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; - zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; - zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
3. Vertrag/Angebote: Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Liefer und Versandbestätigung des Verkäufers, per E-Mail oder Fax zu Stande. Mit Hereingabe der Bestellung über das Online-Bestellsystem des Verkäufers gelten diese Bedingungen als anerkannt und liegen in der jeweils gültigen Fassung auch allen künftigen Lieferungen und Leistungen zugrunde. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Sie werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Technische Daten und sonstige Angaben sind erst nach ausdrücklicher, Bestätigung des Verkäufers verbindlich und gelten erst dann als zugesicherte Eigenschaft. Angebote, Preislisten, Prospekte und Handbücher etc. zählen nicht als ausdrückliche, Bestätigung. Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie durch den Verkäufer bestätigt werden.
4. Preise: Alle Preise verstehen sich ab Lager Eberfingen , zuzüglich der unter Lieferbedingungen aufgeführten Versandkosten. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen, Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Bei Abrufaufträgen dient der Preis bei Vertragsabschluß als Grundpreis. Mit Ausnahme
einer Festpreisgarantie berechtigen eventuelle Preisänderungen oder Wechselkursänderungen während der Laufzeit des Vertrages den Verkäufer zu einer entsprechenden Preisanpassung. Eine Auftragsbestätigung ohne zusätzlichen ausdrücklichen Hinweis auf einen garantierten Festpreis gilt nicht als eine Festpreisgarantie. Bei Anlieferung bzw. Aufstellung durch den Verkäufer sowie bei Einweisung bzw. Anleitung des Bedienungspersonals gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Die Kosten dieser Leistungen werden gemäß der bei Lieferung gültigen Reparatur- und
Servicepreisliste des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Abweichung bei Kostenvoranschlägen sind bis +/-15% zulässig.
5. Lieferumfang: Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung / Rechnung des Verkäufers, maßgebend. Der Verkäufer ist auch zur Teillieferung berechtigt. Lieferfristen beginnen frühestens mit Datum der Auftragsbestätigung, sofern alle Einzelheiten geklärt sind, andernfalls ab der endgültigen Klärung aller Einzelheiten. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter Vorbehalt einer rechtzeitigen bzw. einer planmäßigen Belieferung durch den Vorlieferanten des Verkäufers. Für die Einhaltung der vom Verkäufer angegebenen Versand-/Lieferfristen haftet der Verkäufer darüber hinaus nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet wurden. Ein Fixtermin kommt nur dann zustande, wenn er vom Verkäufer ausdrücklich als "garantierter Fixtermin" bestätigt wurde, ansonsten gelten die genannten Vorbehalte. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen
Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Verkäufer ist im Fall von ihm nicht zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen
berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer Frist von 6 Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden könnten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß hieraus irgendwelche gegenseitigen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, den Verkäufer zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen lediglich das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn der Verkäufer wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. In diesem Falle ist der maximale Schadenersatz auf EUR 1000.00 beschränkt. Der Verkäufer behält sich eine Verbesserung oder Änderung der Leistung vor, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers, dem Käufer zumutbar sind.
6. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt normalerweise per Vorkasse oder per
Post-Nachnahmeversand. Der Verkäufer behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Ware nur gegen Vorauskasse Bar- bzw. Euroschecknachnahme, oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anderslautende Lieferverträge geschlossen worden sind. Der Verkäufer steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf der Zahlstelle (Bankkonto) dem Verkäufer endgültig gutgeschrieben worden ist. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Verkäufer berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen in Höhe dem Verkäufer entstandenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum vollständigen Zahlunseingang weitere Lieferungen zurückzuhalten. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten für Beitreibung und Zinsen entstanden,
wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs-rechten oder die Aufrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die Ansprüche des Bestellers anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne
besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die Kreditversicherung des Verkäufers die Kreditlinie des Kunden kündigt. Falls der Verkäufer weiterhin an seinem Vertrag festhält, ist er berechtigt, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. Vom Zeitpunkt des Verzugs an, ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von der Geschäftsbank des Verkäufers geforderten Zinssatz zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Bei Nichteinlösung eines Schecks - gleich aus welchem Grund trägt der Käufer sämtliche hiermit verbundene Bankgebühren, sowie eine Bearbeitungspauschale des Verkäufers von EUR 30.-. Sollte der Käufer den Nachweis erbringen können, daß die Bearbeitung des Vorganges weniger Kosten, als diese Bearbeitungspauschale
verursacht hat, so ist lediglich der vom Käufer nachgewiesene Betrag zu entrichten. Dieser darf nicht niedriger sein, als der gesetzlich anerkannte. Der Verkäufer ist berechtigt seine Forderungen abzutreten.
7. Versendung und Gefahrenübergang: Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zu der vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der von dem Verkäufer gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag des Verkäufers, ohne daß hieraus Verbindlichkeiten für den Verkäufer wachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird der Verkäufer Mitteigentümer an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihm gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die vom Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an den Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Mitteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab und verwahrt diese kostenfrei. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem
Geschäftsverkehr zu verkaufen oder zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an ihm abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers muss hingewiesen werden und dieser ist unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Nichteinlösung von Schecks mangels Deckung ist der Verkäufer berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicherTitel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware
unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung des Verkäufers die erhaltene Ware im verbleibenden Umfange auf eigene Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückzusenden.
In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20 %, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers soweit Sicherheiten nach ihrer Wahl
freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 20 % übersteigen. Der Käufer ist dazu verpflichtet, den Verkäufer jederzeit die gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an den Verkäufer abgetreten sind, zu erteilen. Zugriffe dritter auf solche Produkte oder Ansprüche hat der Besteller uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Besteller.
9. Schutzrechte/Urheberschutz: Sollte ein dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen,so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht uns frei, ggf. mit Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozeß zu führen. Eine Haftung aus Schäden aus Patentverletzung übernehmen wir nur sofern uns grobe Fahrlässigkeit zweifelsfrei nachgewiesen wird. Eine Haftung ist nur dann gegeben, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden nachzuweisen ist. Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Angaben des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von dritten erhoben werden. Etwaige Prozeßkosten sind uns angemessen zu bevorschussen. Für den Liefer/Leistungsumfang gelieferter Software gelten die etwaige Herstellerbedingungen, vorrangig den Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, Bedingungen den Lieferungen beilag und diese rechtsgültig vereinbart worden sind. (Willenserklärung z. B. durch Bruch eines Siegels oder öffnen der Verpackung mit einem entsprechenden Hinweis) In diesem Falle kommt ein Vertrag direkt zwischen Programm/Softwarehersteller und dem Kunden zustande. Eine etwaige Haftung des Verkäufers auf Mängel oder fehlenden Eigenschaften wird hierdurch
ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern diese Eigenschaften bzw. Mängelfreiheit nicht ausdrücklich vorher durch den Verkäufer bestätigt wurde. Im
Gegenzug tritt der Verkäufer seine etwaigen Ansprüche soweit vorhanden gegen den Softwarehersteller hiermit ausdrücklich an den Käufer ab. Sollte nichts anderes vereinbart sein, wird dem Käufer für Software ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese anderen weder zur Nutzung noch zum Kopieren überlassen. Dem Hersteller und oder der Urheberrechtsvorschriften haftet der Käufer für alle der bei dem Verkäufer entstandenen und entstehenden,
mittelbaren und unmittelbaren Schäden im vollen Umfang zusätzlich zu den zwischen den Hersteller und Käufer getroffenen Vereinbarungen.
10. Ausfuhr: Der Verkäufer weist darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die
Zustimmungs-erklärung ist vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen. Der Käufer haftet für die dem Verkäufer entstehenden Schäden und Folgeschäden der durch die Nichteinhaltung der Exportvorschriften durch den Käufer entstehen im vollen Umfang.
11. Gewährleistung: Der Verkäufer gewährleistet für die Dauer von 24 Monaten auf alle
von ihm gelieferten Produkte , daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum bzw. Gefahrenübergang. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen des Verkäufers oder des Herstellers nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,so
entfällt jegliche Gewährleistung. Der Käufer muß dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen 10 Werktagen nach Kenntnisnahme der
Mängel mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer frei von der Gewährleistungspflicht. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§377, 387 HGB. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil in der Originalverpackung, verbunden mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins- bzw. Rechnung, mit der die Ware
geliefert wurde, an den Verkäufer einzusenden. Wird die Ware ohne sämtliche oben genannten Unterlagen eingesandt, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Verzögerungen in der Verarbeitung. Ist der Verkäufer zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers -
gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,sowie Ansprüchen
nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung, Handhabung von Geräten oder Teilen, sowie der Fremdeingriff oder das Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich, autorisierten Personen hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch den Verkäufer bzw. seine Erfüllungsgehilfen auf den instandzusetzenden Geräten Daten verloren gehen, so haftet der Verkäufer hierfür nicht. Das Risiko ist vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat die Daten vor Hereingabe zur Reparatur entsprechend zu sichern. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel bezieht sich auf eine zugesicherte Eigenschaft. In diesem Falle ist der maximale Schadensersatz auf EUR 1000 beschränkt. Für Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus
Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist der Verkäufer nur verpflichtet, wenn a) der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz des Verkäufers oder b) auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist (siehe hierzu Absatz
Vertrag/Angebote). Ist der Kunde Kaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind etwaige Schadenersatzansprüche,
gemäß vorstehenden Abschnitten wie folgt eingeschränkt: a) keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz begründet wird. b) jede Haftung ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluß nach den vom Verkäufer bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Solange das Liefergut bei des Verkäufers zur Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder dessen Beseitigung befindet, ist die Frist unterbrochen und zwar so lange bis das Ergebnis der Prüfung dem Kunden mitgeteilt wurde oder der Mangel durch den Verkäufer für beseitigt erklärt worden ist bzw. die Beseitigung verweigert wurde. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist bleibt die Kaufpreisfälligkeit bei etwaigen Mängelrügen
unberührt, es sei denn Gegenteiliges wird vom Verkäufer bestätigt oder rechtskräftig festgestellt.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen bleibt hiervonunberührt.
13. Abtretbarkeit von Ansprüchen: Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.Verwendung von Kundendaten: Der Verkäufer ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Anwendbar ist ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlußgesetzes. Für Vollkaufleute im Sinne des HGB und juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlichen Sondervermögens ist Erfüllungsort Eberfingen und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisses unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Waldshut und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
16. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit
1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers.Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18.Lebensjahr vollendet haben.
2. Ratenkauf
Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg,Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie
bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei
monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.
Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.
3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift
Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre- Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer
Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben. Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens
bei der TeamBank AG vorbehalten. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA- Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.
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